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Channel: Comments on: Causa Böhmermann: Die Rückkehr der Staatsehre?
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By: Hannah

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Als Nichtjuristin (“nur” interessierte Laiin) fällt es mir schwer, das Konzept von “Staatsehre” wirklich zu verstehen. Die Gefahr von diplomatischen Problemen und im worst case Krieg/ähnlichen Konflikten sehe ich ein – wenn Menschen sich so sehr mit dem “beleidigten” Gebilde identifizieren und darauf reagieren.

Nur, für mich hat ein abstraktes Gebilde *für sich* erst mal keine Ehre. Verletzt werden eher die Gefühle von Menschen, die “dahinter” stehen. Beim Staat also Repräsentant_innen, aber ggf. auch Staatsangehörige.

Womit ich etwas übergehen kann zu einer Sache, die mir aus Gleichheitsgesichtspunkten nicht ganz einsichtig sind:

Wenn ich ein fremdes Staatsoberhaupt oder Regierungsmitglied beleidigte (also die persönliche Ehre der Person verletze), wäre das qualifiziert durch §103 StGB. Wenn ich z.B. ein Mitglied, oder gar mehrere Mitglieder eines Parlaments eines fremden Staates beleidigte, wäre das wieder “einfache” Beleidigung.

Wenn ich eine Privatperson so intensiv und nachhaltig beleidigte, aber knapp unter der Schwelle der Nachstellung bliebe, könnte das ggf. dennoch für die Person nachhaltige psychische Auswirkungen haben. Solange “nur” psychisch aber keine KV, also “nur” Beleidigung, Privatklagedelikt.

Wenn ich eine abgrenzbare Gruppe beleidige, ist das faktisch nur unter hohen Voraussetzungen strafbar (§130 StGB; ja, die Definition redet nicht von Beleidigung, sondern ist spezifischer und die Tat muss geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören).

Faktisch ist z.B. homo- und/oder trans-feindliche Propaganda recht weitgehend zulässig, obwohl sie letztlich auch, in Einzelfällen tödliche Gewalt für manche legitim erscheinen lässt (und Diskriminierung noch mehr), sprich obwohl wirklich “handfeste” Folgen daran hängen.

Klar sind das nicht *ganz* gleiche Sachverhalte, und wesentlich Ungleiches muss ggf. ungleich behandelt werden. Nur, würde ich mich fragen, ob das nicht heißt, *nach Art der Ungleichheit der Sachverhalte*? Also wenn etwas “mehr” schädigt (das geschützte Rechtsgut selbst, andere Tatfolgen), um so eher (und ggf. schärfer) sanktioniert?


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